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1245. o. T. o. O.

Boleslaw Herzog von Schlesien und Polen bestätigt die von seinem Vater und Grossvater, den Herzogen Heinrich (I.) und Heinrich (II.), den Klöstern Leubus und Trebnitz gemachten Schenkungen von 400 Hufen mit den darin liegenden Seen im Gebiete von Lebus und dem Rechte, dort eine jetzt Müncheberg genanate Stadt anzulegen, für welche 100 Hufen zur Bebauung und 10 zu Weideplätzen und ausserdem für die Lokatoren Heinrich und Daniel 12 Hufen zu Lehnrecht von dem (damaligen) Abte Günther angewiesen und endlich noch zur Anlegung von zwei Speicher-Vorwerken zur besseren Sicherung vor feindlichen Einfallen (also anscheinend befestigt) je 15 Hufen hinzugefügt wurden, wozu dann Herzog Heinrich II. auf Bitten des Abtes Günther dem Leubuser Speicher noch 15 Hufen hinzuthat, sowie 6 Hufen Weideland an dem Flusse Stoborov (Stobberow). Dieses Alles sowie die Bestimmung, dass jedes der hier angelegten Dörfer 50 Hufen zu deutschem Rechte haben soll, bestätigt Herzog Boleslaw.

O. Z.


Wohlbrück, Lebus I. 108 Anm. aus dem Orig, Staats-Archiv Trebnitz 61 und danach Riedel cod. dipl. Brdbg. I. 20, 130. Das an der Urk. hängende Siegel erklärt Grotefend, schles. Ztschr. XI. 178, für unecht und die ganze Urk. für eine Fälschung, die allerdings noch dem XIII. Jahrhundert angehören könnte.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.